Abwasser » Dezentrales Abwasser

Haushalte und Anlagen, die nicht an die zentrale Abwasserhehandlung angeschlossen sind, müssen das anfallende Abwasser entweder in einer abflusslosen Sammelgrube einleiten und danach abtransportieren lassen, oder über eine Kleinkläranlage reinigen und  dann ableiten.

Abwasserbeseitigung

 

Die Landesregierung hat mit der Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Betrieb der Kleinkläranlagen an die Gemeinden und damit in Ihrem Falle an den VKWA Salzwedel übertragen. Für jede Kleinkläranlage sind Wartungen je nach den Anforderungen der Bauartzulassung oder der EigÜVO durch eine fachkundige Wartungsfirma durchzuführen. Alle Wartungsfirmen, die uns bis zum 20.02.18 ihre Fachkundenachweise vorgelegt haben, finden Sie nachfolgend aufgeführt.

Fachkundenachweis

Das Protokoll und der Prüfbericht über jede durchgeführte Wartung sind spätestens 1 Monat nach der Wartung beim VKWA Salzwedel einzureichen. Viele Wartungsfirmen erledigen das bereits für ihre Kunden, bitte sprechen Sie Ihre Wartungsfirma darauf an. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen der unten aufgeführten Gesetze und Verordnungen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Wartungsprotokolle senden Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse: kka@vkwa-salzwedel.de  senden

Die oben genannten Anforderungen gehen auf folgende Gesetze und Verordnungen zurück:


1. Eigenüberwachungsverordnung (EIGÜVO) vom 25.Oktober 2010

2. Verordnung zur Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung von Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung -KKAÜVO) 19.10.12

3. Fachkunde für die Wartung von Kleinkläranlagen  Anlage 1 dazu (Runderlass des MLU vom 16.06.2010)